Es war ein langer Weg. Beinahe ein ganzes Jahr haben die Verhandlungen gebraucht um die spezialisierte Palliativpflege mit ihren eigenen Kompetenzen vertraglich so in den Rahmenvertrag einzubinden, dass eine Anpassung an die gesetzlichen Anforderungen erreicht werden konnten.
Die Versorgung Schwerkranker und sterbender hat den individuellen Bedürfnissen und Präferenzen des Patienten und seines Umfelds in besonderer Weise gerecht zu werden. Es war eine Forderung des Gesetztgebers, dass der dazu aus ärztlicher und pflegerischer Sicht benötigte Entscheidungsspielraum für die Anpassung der Palliativversorgung an die Besonderheiten des Einzelfalls benötigt wird. Mit dem Rahmenvertrages ab 01.10.2013 erhält die spezialisierte Palliativpflege nun diesen Spielraum. Ein weiterer Vorteil des Vertrages: Die Einführung eines “SAPV-Dokumentationsbogen Pflege” wurde zum 01.01.2014 wirksam. Der “SAPV-Dokumentationsbogen Pflege” ermöglicht nun die Abbildung der Qualität in der SAPV-Pflege. Die Daten aus diesem Bogen, der für jeden Fall Begleitend in der Versorgung ausgefüllt werden muss, gehen in den jährlichen Qualitätsbericht ein. Somit wird nun auch für die SAPV-Pflege zukünftig transparent, wie die Versorgungsqualität in der Berliner Versorgungslandschaft sich darstellt.